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VG Weimar, 13.09.2023 - 4 K 145/23 We |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC
Unverzügliche Glaubhaftmachung eines technischen Defekts (§ 55d Sätze 3 und 4 VwGO)
- Justiz Thüringen
§ 55 d VwGO; Klageerhebung durch Rechtsanwalt per Fax; unverzügliche Glaubhaftmachung des technischen Defekts; Unzulässigkeit der Klage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der …
Auszug aus VG Weimar, 13.09.2023 - 4 K 145/23
Eine gesonderte Prüfungs- und Überlegungszeit ist jedoch nicht zu gewähren, die Glaubhaftmachung ist abzugeben, sobald eine umfassende Schilderung der Umstände möglich ist (BGH, NJW 2022, 3647 (3649)). - VG Stuttgart, 14.07.2022 - A 4 K 432/22
Unzulässigkeit einer nicht als elektronisches Dokument übermittelten Klage
Auszug aus VG Weimar, 13.09.2023 - 4 K 145/23
Diese Folge ist sachgerecht und erforderlich, um den elektronischen Rechtsverkehr flächendeckend etablieren zu können (VG Stuttgart, Urteil vom 14. Juli 2022 - A 4 K 432/22 -, juris). - OVG Sachsen, 13.03.2023 - 2 B 317/22
Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung
Auszug aus VG Weimar, 13.09.2023 - 4 K 145/23
Gibt ein Prozessbevollmächtigter eine Erklärung über die vorübergehende technische Unmöglichkeit erst am Tag nach der Ersatzeinreichung dem Gericht gegenüber ab, obwohl ihm dies früher möglich gewesen wäre, so ist diese Erklärung nicht unverzüglich im Sinne von § 55d Satz 4 VwGO (OVG Bautzen, Beschl. vom 13.03.2023 - 2 B 317/22 -, juris Rn. 2 m.w.N.).